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Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das Land unterstützt Tourismusakteure bei der Entwicklung und Modernisierung wettbewerbsfähiger Angebote.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage dieser Richtlinie werden Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebots sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung

Wer kann Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, gGmbHs, Stiftungen mit touristischer Ausrichtung, Regional- und Stadtmarketinggesellschaften

Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt