Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Diese Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investoren und Investorinnen, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften, Genossenschaften, Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Der Bedarf für geförderten Mietwohnraum muss gesondert nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bedarfsbestätigung mit Angaben zum Mikrostandort,Antragsformulare
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
Wer kann Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende beantragen?
Investoren und Investorinnen, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften, Genossenschaften, Baugemeinschaften
Wer ist Fördergeber von Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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