Gigabitmitfinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge sind online über das Service-Portal Baden-Württemberg einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme wird bereits nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gigabitmitfinanzierung
Wer kann Gigabitmitfinanzierung beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Gigabitmitfinanzierung?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Gigabitmitfinanzierung beantragen?
Anträge sind online über das Service-Portal Baden-Württemberg einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Gigabitmitfinanzierung?
Fördergeber ist Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg