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Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Hessen unterstützt die Schaffung von Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger in Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen in Hessen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune. Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Durchführung von Hausbesuchen und telefonischen Beratungen, Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs und der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten in Form eines individuellen Versorgungsplans, Verweisberatung auf bestehende Hilfen und Dienste aus den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind, Initiierung von präventiven Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit der Hilfebedürftigen, Initiierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Versorgungslücken vor Ort, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.

Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über bestimmte berufliche Qualifikationen verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges kreisweites Konzept,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026

Wer kann Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?

Kommunen in Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?

Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen