Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Hessen unterstützt die Schaffung von Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger in Kommunen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen in Hessen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.
Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über bestimmte berufliche Qualifikationen verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges kreisweites Konzept,Gesamtfinanzierung des Vorhabens
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026
Wer kann Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?
Kommunen in Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beantragen?
Anträge sind bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen