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Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Kommunen bei der nachhaltigen Weiterentwicklung von Innenstädten und der Abmilderung der Corona-Pandemie-Folgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben, durch die Innenstädte und Ortskerne dauerhaft belebt und dortige Arbeitsplätze gesichert werden. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Planungen, Strategieentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Innenstadtmanagement und Vergütung für Beauftragte, Gebäudemodernisierung und Umgestaltung des öffentlichen Raums, Zwischennutzungen, zeitlich befristete Teilübernahme von finanziellen Verpflichtungen zur Neuansiedlung beziehungsweise Sicherung bestehender identitätsstiftender Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Digitalisierung, Mobilität, Ausstattungen im Innen- und Außenraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 80 Prozent und höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihre Einzelmaßnahmen beziehungsweise höchstens 89 Prozent, wenn Ihre Maßnahmen baufachlich geprüft werden müssen. Die Förderquote richtet sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich. Der Zuschuss muss für Ihre Einzelmaßnahme oder Ihr Maßnahmenbudget für mehrere Einzelmaßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen.

Die Kommune muss nachweisen, dass das Projekt eine zentralörtliche und überörtliche Auswirkung hat und eine Strategie erarbeitet wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung,Gutachten

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Häufige Fragen zu Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)

Wer kann Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen