VeröffentlichtKultur, Medien und Musik

Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Goethe-Institut e.V.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Reisekostenförderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- sowie Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Gefördert werden Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.
  • Gefördert werden Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind keine Kurzreisen möglich. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
  • Vergabekriterien• hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles

  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
  • Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Die/der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben ihre/seine Leistungen benennen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.
  • Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmenden sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.
  • Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschusst das Goethe Institut keine Honorare.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • detaillierte Projektbeschreibung
  • aktuelles Hörbeispiel (Link)
  • Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des musikalischen Leiters oder der musikalischen Leiterin
  • konkreter Zeit- und Ablaufplan
  • Konzertprogramm
  • offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten aus dem Ausland inkl. Benennung der genauen Leistungen vor Ort
  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros, Busunternehmen etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
  • durchnummerierte Liste der Teilnehmenden mit Funktionsangabe, Geburtsdatum (bei Jugendensembles) und Angabe des Wohnorts
  • Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Weitere Informationen

  • Link zum Förderportal
  • • Link zum Programm

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Goethe-Institut e.V..

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Häufige Fragen zu Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles

Wer kann Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles beantragen?

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles?

Fördergeber ist Goethe-Institut e.V.. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Kultur, Medien und Musik
Förderregion
Bundesweit