Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Goethe-Institut e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Reisekostenförderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- Gefördert werden Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.
- Gefördert werden Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind keine Kurzreisen möglich. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Die/der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben ihre/seine Leistungen benennen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.
- Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmenden sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.
- Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschusst das Goethe Institut keine Honorare.
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Vergabekriterien• hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- ausgefülltes Antragsformular
- detaillierte Projektbeschreibung
- aktuelles Hörbeispiel (Link)
- Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des musikalischen Leiters oder der musikalischen Leiterin
- konkreter Zeit- und Ablaufplan
- Konzertprogramm
- offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten aus dem Ausland inkl. Benennung der genauen Leistungen vor Ort
- zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros, Busunternehmen etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
- Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
- durchnummerierte Liste der Teilnehmenden mit Funktionsangabe, Geburtsdatum (bei Jugendensembles) und Angabe des Wohnorts
Erforderliche Unterlagen
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Weitere Informationen
- Link zum Förderportal
• Link zum Programm
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Goethe-Institut e.V..
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles
Wer kann Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles beantragen?
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Bis wann kann man Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles?
Fördergeber ist Goethe-Institut e.V.. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Kultur, Medien und Musik
- Förderregion
- Bundesweit