Fördergeber: Goethe-Institut e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Reisekostenförderung
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Vergabekriterien• hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
Erforderliche Unterlagen
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
• Link zum Programm
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Goethe-Institut e.V..
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Goethe-Institut e.V.. Quelle: dsee.
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