Auslandsmesseprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Auslandsmesseprogramm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen. Es bietet die Möglichkeit, sich unter dem Dach 'made in Germany' auf attraktiven Märkten zu präsentieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Deutsche Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen..
Was wird gefördert?
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_auslandsmesseprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Auslandsmesseprogramm
Wer kann Auslandsmesseprogramm beantragen?
Deutsche Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen.
Bis wann kann man Auslandsmesseprogramm beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Auslandsmesseprogramm?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ist Auslandsmesseprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Auslandsmesseprogramm zur Gruppe „bafa_auslandsmesseprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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