Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Aufgabenträger bei der Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe des ÖPNV.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Tarif unterhalb des VAV-Tarifs liegt.
Erforderliche Unterlagen
- Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Wer kann Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?
Kommune, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz