Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, müssen Sie nachweisen, dass dieser Tarif in seiner Höhe unterhalb des VAV-Tarifs liegt und die Unternehmen ihren Beschäftigten deshalb einen Ausgleich bis zur Höhe des VAV-Tarifs zahlen müssen.
Sie müssen bei der Antragstellung Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr einreichen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen
Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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