Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, müssen Sie nachweisen, dass dieser Tarif in seiner Höhe unterhalb des VAV-Tarifs liegt und die Unternehmen ihren Beschäftigten deshalb einen Ausgleich bis zur Höhe des VAV-Tarifs zahlen müssen.
Sie müssen bei der Antragstellung Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Wer kann Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?
Kommune, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?
Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz