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Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Aufgabenträger bei der Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe des ÖPNV.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal im Busgewerbe des ÖPNV auszugleichen, um die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar zu halten. Antragsberechtigt sind kommunale Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.

Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Tarif unterhalb des VAV-Tarifs liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr

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Häufige Fragen zu Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

Wer kann Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?

Kommune, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV beantragen?

Anträge müssen bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz