Fördergeber: Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Die Bürgschaftsbank Saarland bietet Ausfallbürgschaften zur Entlastung von Kreditrisiken für kleine und mittlere Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in diesen Bereichen, Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites als tätige Teilhaberin und Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen, mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen, Bauträger oder sonstige Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Erwerberinnen und Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.
Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig.
Ihr Vorhaben ist förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar.
Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern.
Einen bereits gewährten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen.
Sie können nicht Kredite zur Sanierung Ihres Unternehmens verbürgen lassen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →