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Antrag möglichBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland – Förderung in Saarland

Fördergeber: Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Die Bürgschaftsbank Saarland bietet Ausfallbürgschaften zur Entlastung von Kreditrisiken für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Saarland entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Vorhaben von Betriebsgründungen, Beteiligungen an Unternehmen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie Betriebsmittelbedarf. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie digital bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland und Handwerksbetriebe, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in diesen Bereichen, Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites als tätige Teilhaberin und Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen, mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder andere Zusammenschlüsse in der Form juristischer Personen, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen, Bauträger oder sonstige Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Erwerberinnen und Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind.

Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind sachlich und persönlich kreditwürdig.

Ihr Vorhaben ist förderungswürdig und wirtschaftlich vertretbar.

Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern.

Einen bereits gewährten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen.

Sie können nicht Kredite zur Sanierung Ihres Unternehmens verbürgen lassen.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland?

Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland
  • → Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Mobilität gut durchdacht
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Saarland

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