Fördergeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse für Projekte, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 8. Oktober 2026. Antragsfrist für Aufenthalte von Februar 2027 bis Januar 2028
Fördergeber und Antragstelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die entsendende Einrichtung hat ihren Sitz in Deutschland.
Eine Lernvereinbarung muss geschlossen werden.
Ein 'letter of intent' einer Partnereinrichtung im Zielland ist erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen
Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 8. Oktober 2026. Antragsfrist für Aufenthalte von Februar 2027 bis Januar 2028
Fördergeber ist Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Quelle: nrwbank.
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