AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Finanzielle Unterstützung für weltweite Auslandspraktika von Auszubildenden und Ausbildern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen 'Letter of Intent' (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder
- •die von Erasmus+ abgedeckt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Letter of Intent (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland,Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern
Wer kann AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?
Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Bis wann kann man AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?
Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern zur Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit