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AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Finanzielle Unterstützung für weltweite Auslandspraktika von Auszubildenden und Ausbildern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert. Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Erforderliche Unterlagen

  • Letter of Intent (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland,Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Wer kann AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?

Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Bis wann kann man AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?

Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern zur Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit