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AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Finanzielle Unterstützung für weltweite Auslandspraktika von Auszubildenden und Ausbildern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Projekten, die Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung ermöglichen. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden, also von Personen in einer beruflichen Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung und deren Besuche im Vorfeld, um die Auslandsaufenthalte der Auszubildenden vorzubereiten. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 12 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts. Personalausgaben werden mit der Förderung nicht finanziert. Ihren Antrag stellen Sie innerhalb der festgelegten Terminfrist bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Förderung „AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern“ ergänzt das europäische Bildungsprogramm Erasmus+: Sie gilt auch für Länder, die nicht über Erasmus+ gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden und berufliche Schulen.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben, einen 'Letter of Intent' (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland vorlegen und mit der aufnehmenden Einrichtung im Vorfeld des Aufenthalts für den Auszubildenden eine Lernvereinbarung abschließen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgenommen sind alle Länder
  • die von Erasmus+ abgedeckt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Letter of Intent (LoI) einer Partnereinrichtung im Zielland,Lernvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung

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Häufige Fragen zu AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Wer kann AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?

Auszubildende, Ausbilder, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Bis wann kann man AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern beantragen?

Anträge müssen innerhalb der festgelegten Terminfrist eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört AusbildungWeltweit – Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern zur Gruppe „bmbf_ausbildungweltweit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit