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Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen für Reeder.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt Sie als Reeder bei der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen, Schiffsmechanikern, Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten mit einem Zuschuss zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord Ihres Seeschifffahrtsunternehmens. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Ausbildungsplatz EUR 32.000 für Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechaniker, EUR 16.000 für nautische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten, EUR 21.000 für technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten sowie EUR 16.000 für elektrotechnische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten. Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Für die bezuschussten Ausbildungsplätze ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen normalerweise nicht möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 16.000 € – 32.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Reeder, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen und deren Schiffe in einem Seeschiffsregister eines EU-Mitgliedstaates eingetragen sind.

Nicht förderfähig

  • Zuwendungen werden Reedern nicht gewährt
  • deren Fortbestand unmittelbar gefährdet ist.

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Häufige Fragen zu Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt

Wer kann Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt beantragen?

Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes

Wie hoch ist die Förderung bei Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt?

Förderbetrag: 16.000 € – 32.000 €.

Bis wann kann man Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt zur Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
16.000 € – 32.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit