Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen für Reeder.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 16.000 € – 32.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Reeder, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen und deren Schiffe in einem Seeschiffsregister eines EU-Mitgliedstaates eingetragen sind.
Nicht förderfähig
- •Zuwendungen werden Reedern nicht gewährt
- •deren Fortbestand unmittelbar gefährdet ist.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt
Wer kann Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt beantragen?
Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes
Wie hoch ist die Förderung bei Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt?
Förderbetrag: 16.000 € – 32.000 €.
Bis wann kann man Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt zur Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 16.000 € – 32.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit