Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen für Reeder.
Antragsberechtigt sind: Reeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 16.000 € – 32.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Reeder, die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen und deren Schiffe in einem Seeschiffsregister eines EU-Mitgliedstaates eingetragen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenReeder im Sinne des § 4 des Seearbeitsgesetzes
Förderbetrag: 16.000 € – 32.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt zur Gruppe „bmv_ausbildungsplatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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