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Aufzugsprogramm 2024 – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das Aufzugsprogramm 2024 fördert Investitionen in Aufzugsanlagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Aufzugsprogramm 2024 der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Finanzierung von Aufzugsanlagen. Ziel ist es, die Barrierefreiheit zu verbessern und die Infrastruktur zu modernisieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_aufzugsprogr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die Einhaltung der Förderkriterien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Finanzierungsplan,Nachweis der Barrierefreiheit

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Häufige Fragen zu Aufzugsprogramm 2024

Wer kann Aufzugsprogramm 2024 beantragen?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Aufzugsprogramm 2024?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Aufzugsprogramm 2024 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aufzugsprogramm 2024 zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_aufzugsprogr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt