Aufzugsprogramm 2024 – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Aufzugsprogramm 2024 fördert Investitionen in Aufzugsanlagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_aufzugsprogr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einhaltung der Förderkriterien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzierungsplan,Nachweis der Barrierefreiheit
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufzugsprogramm 2024
Wer kann Aufzugsprogramm 2024 beantragen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Aufzugsprogramm 2024?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Aufzugsprogramm 2024 mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aufzugsprogramm 2024 zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_aufzugsprogr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt