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Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden durch Darlehen für Aufzugsanlagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für die Errichtung oder Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Wohnungen, den Abbau von Barrieren im Zugangsbereich der Gebäude sowie Begleit- und Folgemaßnahmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 80.000. Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 80.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.

Das Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen und die Leerstandsquote in der Gemeinde muss über 5 Prozent liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Nutzung des Gebäudes,Baupläne

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Häufige Fragen zu Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Wer kann Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?

Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?

Förderbetrag: ab 80.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 80.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen