Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden durch Darlehen für Aufzugsanlagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 80.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.
Das Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen und die Leerstandsquote in der Gemeinde muss über 5 Prozent liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Nutzung des Gebäudes,Baupläne
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Wer kann Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Förderbetrag: ab 80.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 80.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen