Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 80.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks oder einer Wohnung oder Erbbauberechtigte an einem Grundstück jeweils mit einem bestehenden Mietwohngebäude in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.
Ihr Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen.
Sie müssen das Gebäude ab dem 1.
Obergeschoss überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen.
Sie können dann eine Förderung erhalten, wenn die Leerstandsquote in der Gemeinde über 5 Prozent liegt.
Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie zu einer Reduzierung des Leerstands im Gebäude, in der Kommune oder in der Region beitragen.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen
Förderbetrag: ab 80.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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