Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 80.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind: Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks oder einer Wohnung oder Erbbauberechtigte an einem Grundstück jeweils mit einem bestehenden Mietwohngebäude in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.
Ihr Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen.
Sie müssen das Gebäude ab dem 1.
Obergeschoss überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen.
Sie können dann eine Förderung erhalten, wenn die Leerstandsquote in der Gemeinde über 5 Prozent liegt.
Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie zu einer Reduzierung des Leerstands im Gebäude, in der Kommune oder in der Region beitragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Nutzung des Gebäudes,Baupläne
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Wer kann Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Förderbetrag: ab 80.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 80.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen