Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie erfolgreich eine Meister- oder Fortbildungsprüfung bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meister- oder Fortbildungsprüfung abgelegt haben.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 €.
Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurde,staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte, die ihre Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgreich im Saarland abgelegt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen.Sie haben die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Landwirtschaftskammer (LWK) des Saarlandes abgelegt.
Eine dieser Kammern hat Ihnen das Prüfungszeugnis ausgestellt.Sofern der Fortbildungslehrgang nicht in einer bestimmten Form (Teilzeit oder Vollzeit) im Saarland angeboten oder die jeweilige Prüfung im Saarland nicht abgenommen wird, müssen Sie die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt haben.Sie dürfen den Aufstiegsbonus nur in einem Bundesland in Anspruch nehmen.Ihr Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, die eine Meister- oder Fortbildungsprüfung abgelegt haben
Förderbetrag: 1.000 €.
Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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