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Antrag möglichZuschuss

Aufstiegsbonus (Meisterbonus) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie erfolgreich eine Meister- oder Fortbildungsprüfung bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meister- oder Fortbildungsprüfung abgelegt haben.

Was wird gefördert?

Das Saarland gewährt Ihnen einen Aufstiegsbonus (Meisterbonus), wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Beruf oder in einem Beruf der Landwirtschaft erfolgreich abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000. Sie können den Aufstiegsbonus nur einmal erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Handwerkskammer (HWK), die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Landwirtschaftskammer, die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung (ABU) oder an Träger weiterer privater Fachschulen für Technik im Saarland.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurde,staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte, die ihre Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgreich im Saarland abgelegt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen.Sie haben die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Landwirtschaftskammer (LWK) des Saarlandes abgelegt.

Eine dieser Kammern hat Ihnen das Prüfungszeugnis ausgestellt.Sofern der Fortbildungslehrgang nicht in einer bestimmten Form (Teilzeit oder Vollzeit) im Saarland angeboten oder die jeweilige Prüfung im Saarland nicht abgenommen wird, müssen Sie die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt haben.Sie dürfen den Aufstiegsbonus nur in einem Bundesland in Anspruch nehmen.Ihr Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Prüfungszeugnis

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Häufige Fragen zu Aufstiegsbonus (Meisterbonus)

Wer kann Aufstiegsbonus (Meisterbonus) beantragen?

Privatpersonen, die eine Meister- oder Fortbildungsprüfung abgelegt haben

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?

Förderbetrag: 1.000 €.

Bis wann kann man Aufstiegsbonus (Meisterbonus) beantragen?

Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Prüfungstermin eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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