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Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Personen bei der Finanzierung ihrer Aufstiegsfortbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Personen, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert die berufliche Weiterbildung von Personen, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben. Es bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und Darlehen, um die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen zu decken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Wer kann Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) beantragen?

Personen, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben

Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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