Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Förderung für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Zuschüsse und Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Maßnahme dient der Abwendung von Arbeitslosigkeit.
Vor Beginn der Maßnahme ist eine berufliche Vorqualifikation erforderlich.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
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Jetzt Projekt prüfenTeilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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