VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Aufstiegs-BAföG – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Zuschüsse und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Teilnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, wie Meister, Techniker oder Fachwirt. Die Förderung umfasst Zuschüsse und Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Unterhaltsbeiträge. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Voraussetzungen

Die Maßnahme dient der Abwendung von Arbeitslosigkeit.

Vor Beginn der Maßnahme ist eine berufliche Vorqualifikation erforderlich.

Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der beruflichen Vorqualifikation

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Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bundesweit