Aufstiegs-BAföG – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Zuschüsse und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Die Maßnahme dient der Abwendung von Arbeitslosigkeit.
Vor Beginn der Maßnahme ist eine berufliche Vorqualifikation erforderlich.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der beruflichen Vorqualifikation
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit