Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 79 Tagen
Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Förderungsfähig sind Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten und bestimmte Unterrichtsstunden umfassen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenTeilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: ibsh.
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