VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG fördert alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Der Zuschussanteil beträgt 50%, und es können bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt werden. Zusätzlich gibt es einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.724 Euro monatlich, abhängig von der Familiensituation.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Voraussetzungen

Förderungsfähig sind Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten und bestimmte Unterrichtsstunden umfassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweise über die Fortbildungsmaßnahme

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Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)

Wer kann Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) beantragen?

Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bundesweit