Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Voraussetzungen
Förderungsfähig sind Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten und bestimmte Unterrichtsstunden umfassen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise über die Fortbildungsmaßnahme
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
Wer kann Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) beantragen?
Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen
Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit