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Aufbauhilfe für Sportstätten – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen

Förderung von Vereinssportstätten und kommunalen Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Sportvereine.

Was wird gefördert?

Die Aufbauhilfe für Sportstätten unterstützt die Investition in die Infrastruktur von Sportstätten, um die Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb zu verbessern und die Attraktivität des Sports zu erhöhen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sportstaettenhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die Einhaltung der Richtlinien zur Förderung von Sportstätten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Gemeinnützigkeit,Baupläne

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Häufige Fragen zu Aufbauhilfe für Sportstätten

Wer kann Aufbauhilfe für Sportstätten beantragen?

Kommunen und Sportvereine

Wer ist Fördergeber von Aufbauhilfe für Sportstätten?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Aufbauhilfe für Sportstätten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aufbauhilfe für Sportstätten zur Gruppe „ib_sportstaettenhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt