Aufbauhilfe für Sportstätten – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen
Förderung von Vereinssportstätten und kommunalen Sportstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Sportvereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sportstaettenhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einhaltung der Richtlinien zur Förderung von Sportstätten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der Gemeinnützigkeit,Baupläne
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aufbauhilfe für Sportstätten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufbauhilfe für Sportstätten
Wer kann Aufbauhilfe für Sportstätten beantragen?
Kommunen und Sportvereine
Wer ist Fördergeber von Aufbauhilfe für Sportstätten?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Aufbauhilfe für Sportstätten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aufbauhilfe für Sportstätten zur Gruppe „ib_sportstaettenhilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt