Assistierte Reproduktion – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie sich als Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.800 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Ehepaar und heterosexuelles Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Die Behandlung muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.
Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft muss auf Dauer angelegt sein.
Zum Beleg dafür müssen Sie eine Einschätzung des behandelnden Arztes vorlegen.
Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Nordrhein-Westfalen durchführen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Einschätzung des behandelnden Arztes
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Assistierte Reproduktion
Wer kann Assistierte Reproduktion beantragen?
Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Assistierte Reproduktion?
Förderbetrag: bis 1.800 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Assistierte Reproduktion beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Assistierte Reproduktion?
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.800 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen