Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie sich als Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.800 €.
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Ehepaar und heterosexuelles Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Die Behandlung muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.
Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft muss auf Dauer angelegt sein.
Zum Beleg dafür müssen Sie eine Einschätzung des behandelnden Arztes vorlegen.
Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Nordrhein-Westfalen durchführen lassen.
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Jetzt Projekt prüfenEhepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Förderbetrag: bis 1.800 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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