Assistierte Reproduktion – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.800 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Erforderliche Unterlagen
- Einschätzung des behandelnden Arztes
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Assistierte Reproduktion
Wer kann Assistierte Reproduktion beantragen?
Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Assistierte Reproduktion?
Förderbetrag: bis 1.800 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Assistierte Reproduktion beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Assistierte Reproduktion?
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.800 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen