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Assistierte Reproduktion – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie sich als Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 800,00 EUR für eine IVF- und 900,00 EUR für eine ICSI-Behandlung und für den 4. Behandlungszyklus 1.600 EUR für eine IVF- und 1.800 EUR für eine ICSI-Behandlung. Als unverheiratetes heterosexuelles Paar können Sie für den 1. bis 3. Behandlungszyklus eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 30 Prozent auf die Höchstförderbeträge erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Münster.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.800 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Ehepaar und heterosexuelles Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Die Behandlung muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein.

Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft muss auf Dauer angelegt sein.

Zum Beleg dafür müssen Sie eine Einschätzung des behandelnden Arztes vorlegen.

Sie müssen die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Nordrhein-Westfalen durchführen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einschätzung des behandelnden Arztes

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Häufige Fragen zu Assistierte Reproduktion

Wer kann Assistierte Reproduktion beantragen?

Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Assistierte Reproduktion?

Förderbetrag: bis 1.800 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Assistierte Reproduktion beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Assistierte Reproduktion?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.800 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen