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Assistierte Reproduktion – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 800,00 EUR für eine IVF- und 900,00 EUR für eine ICSI-Behandlung und für den 4. Behandlungszyklus 1.600 EUR für eine IVF- und 1.800 EUR für eine ICSI-Behandlung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.800 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einschätzung des behandelnden Arztes

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Häufige Fragen zu Assistierte Reproduktion

Wer kann Assistierte Reproduktion beantragen?

Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Assistierte Reproduktion?

Förderbetrag: bis 1.800 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Assistierte Reproduktion beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Assistierte Reproduktion?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.800 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen