Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_aquakultur_betriebsmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig.
Erforderliche Unterlagen
- Beihilfeerklärung,Antrag über die Hausbank
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel
Wer kann Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel zur Gruppe „lr_aquakultur_betriebsmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit