Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine positive Förderempfehlung der Expertenjury bzw.
ein positives Votum der Fachgutachter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Fördergrundsätze
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V
Wer kann Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V beantragen?
Staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Bis wann kann man Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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