Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert anwendungsorientierte Forschungsprojekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine positive Förderempfehlung der Expertenjury oder ein positives Votum der Fachgutachter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Fördergrundsätze,Merkblatt
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten
Wer kann Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten beantragen?
Staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Bis wann kann man Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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