Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten, die die regionale Wirtschaft unterstützen.
Antragsberechtigt sind: Staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Positive Förderempfehlung der Expertenjury oder positives Votum der Fachgutachter.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierten exzellenten Forschungsprojekten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenStaatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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