Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen
Förderung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neub". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Projekte müssen die Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses berücksichtigen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachhaltigkeitskonzept
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte
Wer kann Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neub". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt