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Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen

Förderung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt innovative Projekte, die sich mit den Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses befassen. Ziel ist es, nachhaltige und ästhetische Lösungen für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft zu entwickeln.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neub". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Projekte müssen die Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachhaltigkeitskonzept

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte

Wer kann Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Angewandte Neues Europäisches Bauhaus Projekte zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_neub". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt