Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Ausländische berufliche Qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik können auf Antrag staatlich anerkannt werden.
Antragsberechtigt sind: Personen mit ausländischen beruflichen Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik.
Der Förderbetrag liegt bei 145 € – 196 €.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Antragsteller müssen im Bundesland wohnen, in dem sie den Antrag stellen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPersonen mit ausländischen beruflichen Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Förderbetrag: 145 € – 196 €.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin. Quelle: senbjf_berlin.
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