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Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Ausländische berufliche Qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpädagogik können auf Antrag staatlich anerkannt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Personen mit ausländischen beruflichen Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik.

Was wird gefördert?

Die sozialpädagogischen Berufe wie Kindheitspädagogin, Sozialarbeiterin und Heilpädagogin sind durch die staatliche Anerkennung reglementiert. Um die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation prüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die notwendigen Nachweise sind als einfache und gut lesbare Kopien einzureichen. Bei Antragstellung müssen die Unterlagen im Bundesland des Wohnsitzes eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 145 € – 196 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsteller müssen im Bundesland wohnen, in dem sie den Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular,Hochschulqualifikation,Lebenslauf,Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis),Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde),Diplom in Originalsprache,Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache,Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse)

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Häufige Fragen zu Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik

Wer kann Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik beantragen?

Personen mit ausländischen beruflichen Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik

Wie hoch ist die Förderung bei Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik?

Förderbetrag: 145 € – 196 €.

Bis wann kann man Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin. Quelle: senbjf_berlin.

Weitere Förderprogramme

  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
145 € – 196 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit

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