Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Die Maßnahmen müssen an bestehenden Wohngebäuden durchgeführt werden.
Der Antrag für den Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gestellt werden.
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
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Jetzt Projekt prüfenWohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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