Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Eigentümer, Mieter.
Die Förderquote beträgt 12.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 6.250 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Maßnahmen müssen an bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ausgeführt werden.
Ein unabhängiger Sachverständiger muss beauftragt werden.
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und durch Fachunternehmen ausgeführt werden.
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Förderbetrag: 2.000 € – 6.250 €. Förderquote: 12.5 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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