Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Eigentümer, Mieter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 12.5 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 6.250 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Maßnahmen müssen an bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ausgeführt werden.
Ein unabhängiger Sachverständiger muss beauftragt werden.
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und durch Fachunternehmen ausgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis über die Beauftragung eines Sachverständigen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Wer kann Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung beantragen?
natürliche Personen, Eigentümer, Mieter
Wie hoch ist die Förderung bei Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung?
Förderbetrag: 2.000 € – 6.250 €. Förderquote: 12.5 %.
Bis wann kann man Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung beantragen?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 6.250 €
- Förderquote
- 12.5 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit