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Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Sie erhalten die Förderung für regionale Grundbildungszentren, die Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen, Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung, eine Koordinierungsstelle sowie Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt für regionale Grundbildungszentren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; zuwendungsfähig sind jährliche Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von EUR 94.000; Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt EUR 78,00, für Kurse in Justizvollzugsanstalten EUR 67,00; die fachliche Koordinierungsstelle 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 94.000 €.

Frist und Status

Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.

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Häufige Fragen zu Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen

Wer kann Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen?

Förderbetrag: bis 94.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen beantragen?

Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

Wer ist Fördergeber von Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 94.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg