Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die Erwachsenen Schreib- und Lesekompetenz vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 94.000 €.
Frist und Status
Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind als regionale Grundbildungszentren sowie für Kurse: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit; als Koordinierungsstellen: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben, in der Weiterbildungsarbeit tätig und für die Alphabetisierung und Grundbildung qualifiziert sind; für Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahmen gehören Personen ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch und Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen mit Wohnsitz in Brandenburg.
Darüber hinaus können Zweisprachige teilnehmen, die zunächst eine andere Sprache als Erstsprache erworben haben, aber Deutsch im Sprechen und Hörverstehen mindestens auf Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beherrschen.
Wenn Sie sich als Einrichtung als regionales Grundbildungszentrum bewerben, müssen Sie als Organisationseinheit Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen.
Die Zentren müssen ein regional ausgewogenen Angebot schaffen.
Sie müssen einen profilbildenden Schwerpunkt ausweisen.
Die Kurse zur Alphabetisierung müssen Ihren Teilnehmenden Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 vermitteln.
Grundbildungskurse müssen Schreib- und Lesefertigkeiten sowie weitere Kompetenzen vermitteln.
Bei einer Förderung von Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung müssen die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von 4 Semesterwochenstunden je Semester übernehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen
Wer kann Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen?
Förderbetrag: bis 94.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen beantragen?
Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Wer ist Fördergeber von Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 94.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg