Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die Erwachsenen Schreib- und Lesekompetenz vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 94.000 €.
Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind als regionale Grundbildungszentren sowie für Kurse: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit; als Koordinierungsstellen: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben, in der Weiterbildungsarbeit tätig und für die Alphabetisierung und Grundbildung qualifiziert sind; für Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahmen gehören Personen ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch und Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen mit Wohnsitz in Brandenburg.
Darüber hinaus können Zweisprachige teilnehmen, die zunächst eine andere Sprache als Erstsprache erworben haben, aber Deutsch im Sprechen und Hörverstehen mindestens auf Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beherrschen.
Wenn Sie sich als Einrichtung als regionales Grundbildungszentrum bewerben, müssen Sie als Organisationseinheit Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen.
Die Zentren müssen ein regional ausgewogenen Angebot schaffen.
Sie müssen einen profilbildenden Schwerpunkt ausweisen.
Die Kurse zur Alphabetisierung müssen Ihren Teilnehmenden Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 vermitteln.
Grundbildungskurse müssen Schreib- und Lesefertigkeiten sowie weitere Kompetenzen vermitteln.
Bei einer Förderung von Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung müssen die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von 4 Semesterwochenstunden je Semester übernehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 94.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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