Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Kulturstiftung des Bundes
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Kulturstiftung des Bundes fördert bundesweit innovative Kunst- und Kulturprojekte mit einer Mindestantragssumme von 50.000€ und einer Eigenmittelquote von 20%.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Weitere Informationen
- Link zum Programm
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• Link zu den Häufigen Fragen
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung des Bundes.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Wer kann Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Bis wann kann man Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?
Fördergeber ist Kulturstiftung des Bundes. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung, Kultur, Medien und Musik
- Förderregion
- Bundesweit