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Antrag möglichBildung, Kultur, Medien und Musik

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Kulturstiftung des Bundes

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Kulturstiftung des Bundes fördert bundesweit innovative Kunst- und Kulturprojekte mit einer Mindestantragssumme von 50.000€ und einer Eigenmittelquote von 20%.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Jury tritt regelmäßig zweimal im Jahr zusammen. Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Es ist zu beachten, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm
  • • Link zum Antragsformular

    • Link zur Förderrichtlinie

    • Link zu den Häufigen Fragen

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung des Bundes.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Wer kann Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?

Fördergeber ist Kulturstiftung des Bundes. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Kultur, Medien und Musik
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

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