Fördergeber: Kulturstiftung des Bundes
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Kulturstiftung des Bundes fördert bundesweit innovative Kunst- und Kulturprojekte mit einer Mindestantragssumme von 50.000€ und einer Eigenmittelquote von 20%.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
• Link zum Antragsformular
• Link zur Förderrichtlinie
• Link zu den Häufigen Fragen
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung des Bundes.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Kulturstiftung des Bundes. Quelle: dsee.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →