Fördergeber: Bundeszentrale für politische Bildung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Wettbewerb zeichnet zivilgesellschaftliche Projekte aus, die das Grundgesetz kreativ im Alltag umsetzen und Toleranz fördern.
Antragsberechtigt sind: zivilgesellschaftliche Initiativen, Einzelpersonen, Gruppen, Vereine.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 10.000 €.
Bewerbungsfrist ist jährlich im April.
Fördergeber und Antragstelle: Bundeszentrale für politische Bildung.
Teilnahmeberechtigt sind zivilgesellschaftliche Initiativen aus ganz Deutschland, die überwiegend ehrenamtlich getragen werden und bereits erfolgreich in der Praxis umgesetzt wurden.
Projekte, die durch Bundesmittel finanziert werden, noch nicht abgeschlossen sind oder ausschließlich im Rahmen des Schulunterrichts oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenzivilgesellschaftliche Initiativen, Einzelpersonen, Gruppen, Vereine
Förderbetrag: 2.000 € – 10.000 €.
Bewerbungsfrist ist jährlich im April.
Fördergeber ist Bundeszentrale für politische Bildung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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