Fördergeber: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der Aktionsfonds unterstützt Kultureinrichtungen bei der Entwicklung von Risiko- und Gefahrenmanagementstrategien mit bis zu 5.000 Euro.
Antragsberechtigt sind: die auch überregionales Anwendungspotential haben,; von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,; die modellhaft sind,; die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können..
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Was wird gefördert?
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch den Aktionsfonds ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt. Antragstellende, die noch nicht über ein solches Konzept bzw. eine solche Strategie verfügen, sind gehalten, diese während des Förderzeitraums zu entwickeln und in Form eines schriftlichen Berichts mit Abschluss des Projekts vorzulegen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfendie auch überregionales Anwendungspotential haben,; von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,; die modellhaft sind,; die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts. Quelle: dsee.
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