Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 148 Tagen
Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Förderfähig sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenKleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 20 %.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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