Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen
Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt