Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Mit diesem Förderdarlehen können Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Voraussetzungen
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Produktinformationsblatt,Programmmerkblatt
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Fördergeber ist L-Bank in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit