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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Mit diesem Darlehen können Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Darlehen Ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Das Förderdarlehen wird im Hausbankenverfahren bereitgestellt und kann für laufende Kosten wie Personalkosten, Miete oder Pacht verwendet werden. Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Produktinformationsblatt,Programmmerkblatt

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit