Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Mit diesem Darlehen können Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Produktinformationsblatt,Programmmerkblatt
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit