VeröffentlichtBürgschaft

Agrar-Bürgschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Agrar-Bürgschaft unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen bei der Sicherung von Förderdarlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen.

Was wird gefördert?

Die Agrar-Bürgschaft kann eingesetzt werden, wenn keine ausreichenden eigenen Kreditsicherheiten zur Verfügung stehen. Sie sichert Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Hausbank ab sowie Kontokorrentkredite und Bankavale. Verbürgt werden Darlehen für Investitionen in Existenzgründungen, Betriebserweiterungen, Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft beträgt 50% der Darlehenssumme für Darlehen bis max. 1,5 Mio. € und 70% für Darlehen bis max. 1,071 Mio. €. Die Förderdauer beträgt maximal 10 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Voraussetzungen

Der Investitionsort muss in Deutschland liegen.

Das zu verbürgende Darlehen muss einen festen Rückzahlungsplan aufweisen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.

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Häufige Fragen zu Agrar-Bürgschaft

Wer kann Agrar-Bürgschaft beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar-Bürgschaft?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Agrar-Bürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bundesweit