Agrar-Bürgschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die Agrar-Bürgschaft unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen bei der Sicherung von Förderdarlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Voraussetzungen
Der Investitionsort muss in Deutschland liegen.
Das zu verbürgende Darlehen muss einen festen Rückzahlungsplan aufweisen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar-Bürgschaft
Wer kann Agrar-Bürgschaft beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer in der Landwirtschaft und verwandten Bereichen
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar-Bürgschaft?
Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Agrar-Bürgschaft?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bundesweit