VeröffentlichtZuschuss

Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen, Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen, Beratungsleistungen und Studien, Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen, zusätzliche projektbezogene Personalausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten. Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 80.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Absatzgemeinschaften, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.

Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.

Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.

Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung).

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Wer kann Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?

Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40.000 € – 80.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg