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Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen, Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen, Beratungsleistungen und Studien, Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen, zusätzliche projektbezogene Personalausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten. Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 80.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Absatzgemeinschaften, Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine, Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.

Projekte müssen gemeinschaftlich sein und eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Wer kann Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?

Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?

Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40.000 € – 80.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg