Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 80.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Absatzgemeinschaften, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.
Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.
Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.
Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung).
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Wer kann Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?
Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg