Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 80.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absatzgemeinschaften, Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine, Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.
Projekte müssen gemeinschaftlich sein und eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Wer kann Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?
Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse beantragen?
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse?
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg