Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 80.000 €.
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Absatzgemeinschaften, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Projekt muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteurinnen und Akteuren der hamburgischen Agrarwirtschaft handeln.
Ihr Projekt muss über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage verfügen.
Ohne Förderung ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Projekt umzusetzen.
Ihr Vorhaben darf nicht bereits gefördert worden sein oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erhalten (Ausschluss der Doppelförderung).
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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