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Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 12.000 je Wohnung für bauliche Maßnahmen, die der nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums durch Abbau von Barrieren dienen, und EUR 14.000 je Wohnung für den nachträglichen Einbau von Rampen und anderen höhenüberwindenden Hilfsmitteln sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden und mit den geforderten Berechtigungsnachweisen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin/Eigentümer, Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter und sonstige Verfügungsberechtigte/sonstiger Verfügungsberechtigter, als Vermieterin/Vermieter oder Mieterin/Mieter von Mietwohnungen und Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung des Wohnraumes erforderlich macht und deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.

Die zuständige Stelle muss die Angemessenheit und Dringlichkeit Ihrer Maßnahme bestätigen.

Es ist der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden zu gewährleisten, zudem sind die Anforderungen der DIN 18040-2 zugrunde zu legen.

Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtausgaben in angemessener Höhe beteiligen, mindestens jedoch mit 10 Prozent.

Eine Mietwohnung müssen Sie für mindestens 10 Jahre einer/einem Berechtigten zur Nutzung überlassen.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme ausschließlich durch Leistungen Dritter (zum Beispiel von der Hauptfürsorgestelle, Berufsgenossenschaften, Pflegeversicherung oder anderer Versicherungen) finanziert wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Berechtigungsnachweise,Antrag formgebunden

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)

Wer kann Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?

Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter

Wie hoch ist die Förderung bei Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?

Förderbetrag: 1.200 € – 14.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.200 € – 14.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg