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Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 12.000 je Wohnung für bauliche Maßnahmen, die der nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums durch Abbau von Barrieren dienen, und EUR 14.000 je Wohnung für den nachträglichen Einbau von Rampen und anderen höhenüberwindenden Hilfsmitteln sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden und mit den geforderten Berechtigungsnachweisen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Vermieter und Mieter von Wohnungen, in denen schwerbehinderte Personen leben.

Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Berechtigungsnachweise,Antrag formgebunden

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Häufige Fragen zu Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)

Wer kann Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?

Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter

Wie hoch ist die Förderung bei Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?

Förderbetrag: 1.200 € – 14.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.200 € – 14.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg