Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin/Eigentümer, Erbbauberechtigte/Erbbauberechtigter und sonstige Verfügungsberechtigte/sonstiger Verfügungsberechtigter, als Vermieterin/Vermieter oder Mieterin/Mieter von Mietwohnungen und Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung des Wohnraumes erforderlich macht und deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.
Die zuständige Stelle muss die Angemessenheit und Dringlichkeit Ihrer Maßnahme bestätigen.
Es ist der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden zu gewährleisten, zudem sind die Anforderungen der DIN 18040-2 zugrunde zu legen.
Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtausgaben in angemessener Höhe beteiligen, mindestens jedoch mit 10 Prozent.
Eine Mietwohnung müssen Sie für mindestens 10 Jahre einer/einem Berechtigten zur Nutzung überlassen.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme ausschließlich durch Leistungen Dritter (zum Beispiel von der Hauptfürsorgestelle, Berufsgenossenschaften, Pflegeversicherung oder anderer Versicherungen) finanziert wird.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter
Förderbetrag: 1.200 € – 14.000 €. Förderquote: 90 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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