Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.200 € – 14.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Vermieter und Mieter von Wohnungen, in denen schwerbehinderte Personen leben.
Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.
Erforderliche Unterlagen
- Berechtigungsnachweise,Antrag formgebunden
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)
Wer kann Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?
Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter
Wie hoch ist die Förderung bei Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?
Förderbetrag: 1.200 € – 14.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.200 € – 14.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg