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Kinderschutz im Sportland Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landessportbund Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Der Landessportbund Brandenburg unterstützt Sportvereine bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Verbände, Eltern und Angehörige.

Was wird gefördert?

Der Landessportbund Brandenburg setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport ein. Dies geschieht durch die Unterstützung von Sportvereinen bei der Entwicklung eigener Kinderschutzkonzepte sowie durch gezielte Seminare und Beratungen. Im Krisenfall bietet der Landessportbund Unterstützung für betroffene Vereine und Personen an.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kinderschutz im Sportland Brandenburg"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kinderschutz im Sportland Brandenburg

Wer kann Kinderschutz im Sportland Brandenburg beantragen?

Sportvereine, Verbände, Eltern und Angehörige

Wer ist Fördergeber von Kinderschutz im Sportland Brandenburg?

Fördergeber ist Landessportbund Brandenburg. Quelle: lsb_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg