Kinderschutz im Sportland Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landessportbund Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Der Landessportbund Brandenburg unterstützt Sportvereine bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Verbände, Eltern und Angehörige.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kinderschutz im Sportland Brandenburg"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kinderschutz im Sportland Brandenburg
Wer kann Kinderschutz im Sportland Brandenburg beantragen?
Sportvereine, Verbände, Eltern und Angehörige
Wer ist Fördergeber von Kinderschutz im Sportland Brandenburg?
Fördergeber ist Landessportbund Brandenburg. Quelle: lsb_brandenburg.
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