Aktionsgruppenprogramm (AGP) – Förderung in EU-weit
Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt entwicklungspolitische Bildungsprojekte mit Fördersummen von bis zu 8.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 8.000 €.
Frist und Status
Einreichungsfrist ist 6 Wochen vor Projektbeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aktionsgruppenprogramm (AGP)
Wer kann Aktionsgruppenprogramm (AGP) beantragen?
Vereine, Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten
Wie hoch ist die Förderung bei Aktionsgruppenprogramm (AGP)?
Förderbetrag: 4.000 € – 8.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Aktionsgruppenprogramm (AGP) beantragen?
Einreichungsfrist ist 6 Wochen vor Projektbeginn.
Wer ist Fördergeber von Aktionsgruppenprogramm (AGP)?
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 8.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- EU-weit