Fördergeber: A und O Stiftung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die A und O Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderungen und deren Familien sowie die Förderung von Begabung durch Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen, deren Familien, begabte Kinder und Jugendliche.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: A und O Stiftung.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „a_und_o_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Menschen mit Behinderung, deren Unterstützungsbedarf von den Leistungsträgern und durch eigene Mittel nicht gedeckt werden kann, sowie begabte Kinder, die im Bildungssystem nicht ausreichend gefördert werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenMenschen mit Behinderungen, deren Familien, begabte Kinder und Jugendliche
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist A und O Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört A und O Stiftung zur Gruppe „a_und_o_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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