A und O Stiftung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: A und O Stiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die A und O Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderungen und deren Familien sowie die Förderung von Begabung durch Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Menschen mit Behinderungen, begabte Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: A und O Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „a_und_o_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Menschen mit Behinderung, deren Unterstützungsbedarf von den Leistungsträgern und durch eigene Mittel nicht gedeckt werden kann, sowie Menschen mit besonderer Begabung, die im Bildungssystem nicht ausreichend gefördert werden.
Nicht förderfähig
- •Stipendien werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag per Brief
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu A und O Stiftung
Wer kann A und O Stiftung beantragen?
Einzelpersonen, Menschen mit Behinderungen, begabte Kinder und Jugendliche
Bis wann kann man A und O Stiftung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von A und O Stiftung?
Fördergeber ist A und O Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist A und O Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört A und O Stiftung zur Gruppe „a_und_o_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit