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A und O Stiftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: A und O Stiftung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die A und O Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderungen und deren Familien sowie die Förderung von Begabung durch Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Menschen mit Behinderungen, begabte Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Die A und O Stiftung ist eine kleine Stiftung, die ihren Schwerpunkt in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Familien hat, sowie in der Förderung von Begabung durch Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Bildung und Erziehung begabter Kinder und Jugendlicher. Stipendien werden durch die A und O Stiftung nicht gefördert. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Beihilfen, Zuschüssen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung sowie zur Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie deren Familien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: A und O Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „a_und_o_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Menschen mit Behinderung, deren Unterstützungsbedarf von den Leistungsträgern und durch eigene Mittel nicht gedeckt werden kann, sowie Menschen mit besonderer Begabung, die im Bildungssystem nicht ausreichend gefördert werden.

Nicht förderfähig

  • Stipendien werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag per Brief

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Häufige Fragen zu A und O Stiftung

Wer kann A und O Stiftung beantragen?

Einzelpersonen, Menschen mit Behinderungen, begabte Kinder und Jugendliche

Bis wann kann man A und O Stiftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von A und O Stiftung?

Fördergeber ist A und O Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist A und O Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört A und O Stiftung zur Gruppe „a_und_o_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit