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Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg zur Unterstützung von Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet Einzelbetrieben in der Landwirtschaft die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form von Bürgschaften und Zuschüssen zu erhalten. Ziel ist die Förderung von Investitionen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)

Wer kann Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) beantragen?

Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderart
Bürgschaft | Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg