Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt innovative Bildungsprojekte zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Projekte müssen innovative Ansätze zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf verfolgen und dürfen nicht bereits aus anderen ESF+-Mitteln gefördert werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung
Wer kann Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung beantragen?
Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit