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Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Programm unterstützt KMU und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt bei Forschungs- und Innovationsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Forschungsinfrastruktur. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit insgesamt 127 Millionen Euro finanziert. Anträge können seit dem 9. Januar 2024 gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 127.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können seit dem 9. Januar 2024 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Wer kann Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben?

Förderbetrag: bis 127.000.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben beantragen?

Anträge können seit dem 9. Januar 2024 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben?

Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 127.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt