Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Das Programm unterstützt KMU und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt bei Forschungs- und Innovationsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 127.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können seit dem 9. Januar 2024 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
Wer kann Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben?
Förderbetrag: bis 127.000.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben beantragen?
Anträge können seit dem 9. Januar 2024 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben?
Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 127.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt