Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Förderung von Infrastrukturprojekten in deutschen See- und Binnenhäfen zur Entwicklung von Innovationen der Logistik 4.0.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Voraussetzungen
Ein Plan zur Verwertung der Ergebnisse muss vorgelegt werden.
Die Umsetzung muss nachgewiesen werden.
Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ist für Verbundprojekte erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen
Wer kann Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen beantragen?
Hafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Infrastrukturprojekte in deutschen See- und Binnenhäfen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit