Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert landwirtschaftliche Unternehmen mit Zuschüssen für externe Beratungsleistungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Beratung kann nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch genommen werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)
Wer kann Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)?
Förderbetrag: bis 1.500 €.
Bis wann kann man Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg