CampusNetz Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Förderung zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie für Campusnetze in Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, Kleinstunternehmen, Unternehmen im Agrarsektor..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Nachweis eines Frequenznutzungskonzeptes, Frequenzzuteilungsbescheid oder Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Erklärung De-minimis-Beihilfen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu CampusNetz Niedersachsen
Wer kann CampusNetz Niedersachsen beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, Kleinstunternehmen, Unternehmen im Agrarsektor.
Wie hoch ist die Förderung bei CampusNetz Niedersachsen?
Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man CampusNetz Niedersachsen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von CampusNetz Niedersachsen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen