Zuschuss Klimabilanz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus können einen Zuschuss für die Erstellung einer Klimabilanz erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Voraussetzungen
Die Bilanzierung erfolgt mit Hilfe von der Rentenbank akzeptierter Berechnungstools.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss Klimabilanz
Wer kann Zuschuss Klimabilanz beantragen?
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss Klimabilanz?
Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuschuss Klimabilanz beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss Klimabilanz?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit