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Zuschuss Klimabilanz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus können einen Zuschuss für die Erstellung einer Klimabilanz erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus.

Was wird gefördert?

Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus können einen Zuschuss erhalten für die Erstellung einer Klimabilanz. Die Bilanzierung erfolgt mit Hilfe von der Rentenbank akzeptierter Berechnungstools. Die Bilanzierung von CO2, N2O und CH4 umgerechnet in CO2eq erfolgt auf Unternehmensebene. Es wird ein individueller Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion formuliert. Es erfolgt eine Einordnung der Ergebnisse anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe. Förderart: Zuschuss, Förderumfang: 90% der Netto-Beratungskosten, Förderhöhe: max. 1.000 €.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Voraussetzungen

Die Bilanzierung erfolgt mit Hilfe von der Rentenbank akzeptierter Berechnungstools.

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Häufige Fragen zu Zuschuss Klimabilanz

Wer kann Zuschuss Klimabilanz beantragen?

Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss Klimabilanz?

Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuschuss Klimabilanz beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss Klimabilanz?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit