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Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Anbieter von familienentlastenden Betreuungsdiensten für Menschen mit Behinderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partner oder in Familien leben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu EUR 24.000 pro 100.000 Einwohner beträgt. Anträge sind bis zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium zu richten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 24.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, andere gemeinnützige Träger sowie Kommunen.

Die personelle Ausstattung und die Qualifikation der Betreuenden müssen den Anforderungen der Maßnahme entsprechen.

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Häufige Fragen zu Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Wer kann Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen?

Förderbetrag: bis 24.000 €.

Bis wann kann man Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen beantragen?

Anträge sind bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 24.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg