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Waldschutz-Richtlinie – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege von Wäldern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzende.

Was wird gefördert?

Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung und Vorbeugung von Schäden durch Extremwetterereignisse sowie bei der Wiederherstellung von Waldökosystemen. Gefördert werden Maßnahmen wie die bestands- und bodenschonende Räumung von Kalamitätsflächen, die Bekämpfung von Schadorganismen, die Neuanlage von Maschinenwegen und der vorbeugende Waldbrandschutz. Anträge können fortlaufend gestellt werden, mit spezifischen Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Frist und Status

Antragstellung ist fortlaufend möglich; spezifische Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Waldschutz-Richtlinie

Wer kann Waldschutz-Richtlinie beantragen?

Waldbesitzende

Bis wann kann man Waldschutz-Richtlinie beantragen?

Antragstellung ist fortlaufend möglich; spezifische Fristen für bestimmte Maßnahmen.

Wer ist Fördergeber von Waldschutz-Richtlinie?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt