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Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Landwirtinnen und Landwirte können Zuschüsse für naturschutzgerechte Landbewirtschaftung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen, die Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie die Pflege und Nachpflanzung von Hecken. Die Antragstellung erfolgt bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50 € – 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten und verschiedene Bewirtschaftungsauflagen beachten.

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung

Wer kann Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung beantragen?

Landwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung?

Förderbetrag: 50 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50 € – 100.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen