Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Landwirtinnen und Landwirte können Zuschüsse für naturschutzgerechte Landbewirtschaftung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50 € – 100.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten und verschiedene Bewirtschaftungsauflagen beachten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung
Wer kann Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung beantragen?
Landwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung?
Förderbetrag: 50 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50 € – 100.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen