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ego.-Förderprogramme – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründungen, Qualifizierung und innovative Gründungsvorhaben mit verschiedenen ego.-Förderprogrammen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerinnen, Unternehmensnachfolger, Hochschulen, juristische Personen des privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Die ego.-Förderprogramme begleiten unterschiedliche Bereiche des Gründungsgeschehens: von der Vorbereitung einer eigenen Selbstständigkeit und der Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern über innovative Ausgründungen aus Hochschulen bis hin zu Projekten und Infrastrukturen, die die Gründungskultur in Sachsen-Anhalt stärken. Gefördert werden juristische Personen des privaten Rechts sowie staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 800.000 €.

Frist und Status

Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Gefördert werden juristische Personen des privaten Rechts sowie staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu ego.-Förderprogramme

Wer kann ego.-Förderprogramme beantragen?

Existenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolgerinnen, Unternehmensnachfolger, Hochschulen, juristische Personen des privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei ego.-Förderprogramme?

Förderbetrag: 2.000 € – 800.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man ego.-Förderprogramme beantragen?

Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von ego.-Förderprogramme?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 800.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt