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Familienförderrichtlinien des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Bundesministerium gewährt Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Projekten in der Familienpolitik.

Was wird gefördert?

Die Familienförderrichtlinien des Bundes sollen dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien nach eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können. Die Richtlinien fördern die Vielfalt der familialen Lebensformen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Familienförderrichtlinien des Bundes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Familienförderrichtlinien des Bundes

Wer kann Familienförderrichtlinien des Bundes beantragen?

Träger von Projekten in der Familienpolitik

Wer ist Fördergeber von Familienförderrichtlinien des Bundes?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Quelle: bmfsfj.

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