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Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung für Investitionen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Investitionen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens im Rahmen des Investitionsgesetzes. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Unternehmen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens

Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Nordrhein-Westfalen