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Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für Investitionen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK unterstützt Investitionen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens im Rahmen des Investitionsgesetzes. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen zu fördern.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen
Wer kann Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen beantragen?
Unternehmen in den Kohleregionen Nordrhein-Westfalens
Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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